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Transparenzregister - Die Meldefrist läuft ab – das müssen Unternehmer jetzt tun (22.06.2022)

Noch bis zum 30. Juni haben die meisten Unternehmen Zeit, um sich ins Transparenzregister einzutragen. Was Unternehmer jetzt tun müssen – und welche Bußgelder drohen, wenn sie die Frist verpassen.

Bis Ende Juni müssen die meisten Unternehmen im Transparenzregister gemeldet sein. Doch was ist das Transparenzregister? Welche Angaben müssen Unternehmen einzutragen? Und mit welchen Strafen drohen die Behörden, wenn die Frist versäumt wird? Die wichtigsten Fakten im Überblick.

Was ist das Transparenzregister?

Die EU will gegen Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Korruption vorgehen – dafür wurde 2017 das Transparenzregister geschaffen. In diesem elektronischen Register sollen Informationen über alle Personen stehen, die in einer Firma großen Einfluss haben: sogenannte wirtschaftliche Berechtigte. Laut Gesetz sind das Personen, die mehr als 25 Prozent der Unternehmensanteile oder Stimmrechte besitzen oder auf vergleichbare Weise Kontrolle ausüben können (§ 3 Absatz 1 GwG).

„Das Transparenzregister ermöglicht es Strafverfolgungsbehörden, über verschiedene Länder hinweg Informationen zu sammeln, wer an welcher Gesellschaft wie beteiligt ist“, erklärt Andreas Hintermayer, Rechtsanwalt und Steuerberater beim Beratungsunternehmen Ecovis. Dem Anwalt zufolge soll das helfen, Strukturen der organisierten Kriminalität aufzudecken; denn häufig arbeiten illegale Organisationen länderübergreifend.

So schleusen beispielsweise Geldwäsche-Organisationen illegal verdientes Geld (etwa durch Glücksspiel, Drogen- und Waffenhandel) über verschiedene Konten und Firmen in den legalen Geldkreislauf ein. Indem Unternehmen alle wirtschaftlich Berechtigten im Transparenzregister angeben, sollen solche Strukturen und Straftaten aufgedeckt und verhindert werden.

Was galt bisher?

Bislang galt für fast alle Unternehmen eine Erleichterung: Sie mussten sich nicht ins Transparenzregister eintragen, wenn sie Angaben über Eigentümer und Anteilseigener schon in anderen Registern eingetragen hatten – etwa im Handelsregister.

„Das galt für alle Unternehmen, egal ob GmbH, Aktiengesellschaften, OHG, KG und so weiter“, sagt Hintermayer. „80 bis 90 Prozent der Unternehmen mussten sich nicht ins Transparenzregister eintragen. Die einzigen, die immer melden mussten, waren Stiftungen, weil es für sie keine Register gibt.“

Was ist neu?

Am 1.8.2021 ist das neue Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz in Kraft getreten. Dadurch fallen die Erleichterungen weg: Wer bislang von der Mitteilungspflicht an das Transparenzregister befreit war, weil Angaben über das Unternehmen in anderen Registern standen, muss nun nachmelden.

Ausnahmen: Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) und Vereine sind von der Änderung ausgeschlossen. Sie müssen weiterhin nichts ans Transparenzregister melden.

Welche Fristen gelten für welche Unternehmensformen?

Für Unternehmen, die bislang keine Meldungen ans Transparenzregister vornehmen mussten, gelten Übergangsfristen:

  • Der 30.6.2022 für GmbHs, Partnerschaftsgesellschaften, Genossenschaften und Europäische Genossenschaften
  • Der 31.12.2022 für andere Personengesellschaften (unter anderem Stiftungen, Trusts und ausländische Immobilienkäufer)

Die Frist für Aktiengesellschaften, Europäische Gesellschaften (SE) und Kommanditgesellschaften auf Aktien ist bereits abgelaufen – sie mussten bis zum 31.3.2022 die Meldung im Transparenzregister vornehmen.

Was müssen Unternehmer jetzt tun?

Wer es bislang nicht getan hat, muss sich unter transparenzregister.de anmelden und dort Informationen über die wirtschaftlich Berechtigten im Unternehmen angeben. Zur Erinnerung: Das sind Personen, die mehr als 25 Prozent der Unternehmensanteile oder Stimmrechte halten.

Diese Informationen müssen Unternehmen melden:

  • Vor- und Nachnamen
  • Geburtsdaten
  • Wohnorte
  • Wohnsitzländer
  • Staatsangehörigkeiten
  • Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses (siehe dazu 19 Abs. 3 GWG)

Laut Hintermayer können auch Anwälte und Steuerberater die Informationen für ihre Mandanten eintragen, sie brauchen dafür lediglich eine Vollmacht.

Kostet die Eintragung ins Transparenzregister etwas?

Informationen ins Transparenzregister einzutragen ist kostenlos. Allerdings fallen für das Führen des Registers pro Gesellschaft jährlich 4,80 Euro an. Die Rechnung stellt der Bundesanzeiger Verlag.

Welche Strafen drohen, wenn man die Fristen nicht einhält?

Gegen Firmen, die nichts im Transparenzregister eintragen, obwohl sie dazu verpflichtet wären, werden seit Ende 2019 Bußgeldverfahren eröffnet, so Hintermayer. Langfristig drohe das allen Firmen, die sich davor drücken. Der Rechtsanwalt hat erlebt, dass diese Geldbußen zwischen 50 und 12.000 Euro variieren – in schwerwiegenden Fällen oder bei wiederholten Verstößen sind allerdings auch Strafen von 100.000 bis 1 Million Euro möglich.

Wer hat Einsicht ins Transparenzregister?

„Es gibt eine gestaffelte Einsichtsmöglichkeit“, sagt Hintermayer. „Zunächst kann sich jede Person registrieren, bekommt dann aber nur eine eingeschränkte Einsicht: den Namen, das Geburtsjahr und den Staat des Wohnsitzes von wirtschaftlich Berechtigten.“

Mehr einsehen können Banken, Versicherungen, Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater. Die volle Auskunft ist nur staatlichen Behörden zugänglich.

Warum wurde das Gesetz geändert?

Weil wie Deutschland jedes EU-Land neben dem 2017 eingeführten Transparenzregister noch andere Register hat, in die Firmen ihre Daten eintragen, meldete ein Großteil aller Unternehmen bislang nicht ins Transparenzregister.

Das machte es für Strafverfolgungsbehörden wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Staatsanwaltschaften und Polizei schwierig: Statt zentral im Transparenzregister Informationen abzurufen, mussten sie in den Registern der EU-Länder recherchieren. „Das Gesetz wurde geändert, damit die Strafverfolgungsbehörden länderübergreifend Daten vergleichen können“, sagt Hintermayer.

Welche Nachteile hat die Gesetzesänderung für Unternehmen?

Der Rechtsanwalt kritisiert die Gesetzesänderung: „Die Verschärfungen von Verwaltungsvorschriften sind aus Sicht der Strafverfolgungsbehörden eine Verbesserung. Doch sie belasten Unternehmen enorm. Aus Sicht der Wirtschaft ist das zusätzlicher Verwaltungsaufwand, der keine Vorteile bringt.“ Für Unternehmen wäre es einfacher gewesen, man hätte eine Software programmiert, die Daten aus anderen Registern automatisch ins Transparenzregister überträgt. „Das hat die Regierung abgelehnt, weil es zu teuer sei. Doch der Aufwand jetzt kostet die Privatwirtschaft wesentlich mehr, als eine Software gekostet hätte.“

Der Verfasser dieses Artikels ist Andreas Hintermayer / Rechtsanwalt und Steuerberater bei Ecovis in Müncen.

Kategorie: Steuern und Recht